Das psychotherapeutische Erstgespräch
Die Zusammenarbeit von Klient und Therapeut ist einer der wichtigsten Wirkfaktoren. Deshalb ist die Vereinbarung eines Erstgespräches, welches dem gegenseitigen Kennenlernen dient und der Entscheidung, ob eine Zusammenarbeit gut vorstellbar ist, der erste Schritt in die Psychotherapie. Im Zentrum des Erstgesprächs stehen Ihre Beweggründe eine Therapie zu beginnen. Eventuell wird auch erstmals eine Zielsetzung für die Therapie angedacht. Im Rahmen des Erstgesprächs werden die Rahmenbedingungen einer Behandlung, wie etwa die Frequenz der Termine, besprochen.
Mein Honorar
Mein Honorar beträgt 120 Euro pro Einheit. Beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung ist eine Teilrefundierung der Kosten über Ihre Krankenkasse möglich. Bei der österreichischen Gesundheitskasse werden Euro 31 pro Einheit rückerstattet, bei der BVA und der SVS Euro 40. Zusatzversicherungen übernehmen häufig die gesamten Behandlungskosten. Gerne informiere ich Sie über die nötigen Schritte für eine solche Kostenrückerstattung.
Weitere Rahmenbedingungen
Eine psychotherapeutische Einheit dauert 50 Minuten.
Die Frage, wie viele Termine nötig sein werden, damit Sie Ihre Ziele erreichen können, ist im Vorfeld schwierig zu beantworten und meist auch nach dem Erstgespräch noch nicht klar, da die Dauer einer erfolgreichen Therapie von zahlreichen Faktoren abhängt. Manchmal erfolgt eine gewünschte Veränderung überraschend schnell, manchmal dauert es etwas länger, um tiefgreifende Muster im Handeln und/oder Denken zu verändern.
Bezüglich der Frequenz der Einheiten empfiehlt sich zu Therapiebeginn meist ein wöchentlicher Rhythmus. Haben sich erste Erfolge eingestellt, können die Abstände zwischen den Terminen ausgedehnt werden.
Als Verhaltenstherapeutin werde ich Ihnen häufig kleine Aufgaben für therapeutische Übungen mit nach Hause geben, da dies den therapeutischen Prozess beschleunigt - manchmal für die Zielerreichung geradezu unerlässlich ist.
Müssen Sie einen bereits vereinbarten Termin absagen, bitte ich Sie, dies so früh wie möglich zu tun; jedoch spätestens 24 Stunden vorher, da ich sonst ein Ausfallshonorar verrechne.
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer strengen Schweigepflicht. Nicht nur die Inhalte der Sitzung fallen unter diese, auch darüber, dass Sie sich überhaupt bei mir in Therapie befinden, darf ich keine Auskunft geben. Dies bietet den gesetzlichen Rahmen für Ihre Offenheit.
Zur Vereinbarung eines Erstgesprächs oder zur Klärung offener Fragen kontaktieren Sie mich gerne!
Die Frage, wie viele Termine nötig sein werden, damit Sie Ihre Ziele erreichen können, ist im Vorfeld schwierig zu beantworten und meist auch nach dem Erstgespräch noch nicht klar, da die Dauer einer erfolgreichen Therapie von zahlreichen Faktoren abhängt. Manchmal erfolgt eine gewünschte Veränderung überraschend schnell, manchmal dauert es etwas länger, um tiefgreifende Muster im Handeln und/oder Denken zu verändern.
Bezüglich der Frequenz der Einheiten empfiehlt sich zu Therapiebeginn meist ein wöchentlicher Rhythmus. Haben sich erste Erfolge eingestellt, können die Abstände zwischen den Terminen ausgedehnt werden.
Als Verhaltenstherapeutin werde ich Ihnen häufig kleine Aufgaben für therapeutische Übungen mit nach Hause geben, da dies den therapeutischen Prozess beschleunigt - manchmal für die Zielerreichung geradezu unerlässlich ist.
Müssen Sie einen bereits vereinbarten Termin absagen, bitte ich Sie, dies so früh wie möglich zu tun; jedoch spätestens 24 Stunden vorher, da ich sonst ein Ausfallshonorar verrechne.
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer strengen Schweigepflicht. Nicht nur die Inhalte der Sitzung fallen unter diese, auch darüber, dass Sie sich überhaupt bei mir in Therapie befinden, darf ich keine Auskunft geben. Dies bietet den gesetzlichen Rahmen für Ihre Offenheit.
Zur Vereinbarung eines Erstgesprächs oder zur Klärung offener Fragen kontaktieren Sie mich gerne!